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DIE PATENSCHAFTS-CHARTA

1. Grundsätze
1.1
Das Projekt „Patenschaften“ der Stiftung Schweizer Sporthilfe ermöglicht es natürlichen Personen oder Stiftungen, eine Patenschaft mit jungen Schweizer Sporttalenten einzugehen.

1.2
Die vorliegende Patenschafts-Charta bestimmt das Verhältnis zwischen Pate, Athlet und Sporthilfe und ist die Basis der Zusammenarbeit.

2. Aufnahmebedingungen eines Athleten für das Projekt „Patenschaften“

2.1
Das Projekt Patenschaften richtet sich insbesondere an talentierte Nachwuchssportler, deren zukünftige Laufbahn stark von der finanziellen Unterstützung abhängig ist. Athletinnen und Athleten müssen daher die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung darlegen. Bei ungenügenden oder falschen Angaben behält sich die Sporthilfe das Recht vor, die Aufnahme eines Bewerbers zu verweigern oder ihn gar auszuschliessen.

2.2
Für eine Patenschaft können sich Einzel- und Teamsportler bewerben, die eine Swiss Olympic Talents Card National oder International besitzen und im Nachwuchsleistungssport aktiv sind. Die Cards werden letztmals zu Beginn des letzten Juniorenjahres abgegeben und haben eine Gültigkeit von 1 Jahr.

2.3
Voraussetzung für den Erhalt der Karten ist einerseits die persönliche Leistung (im Normalfall Mitglied eines Jugend- bzw. Juniorennationalkaders) und andererseits die Leistung des Verbandes, der über ein von Swiss Olympic zertifiziertes Nachwuchskonzept (12-Bausteine) verfügen muss. Aktuell werden an 52 Sportarten (inkl. Teamsportarten) Swiss Olympic Talents Cards National vergeben.

2.4
Mitglieder von Mannschaftssportarten (Basketball, Eishockey, Fussball etc.) können sich aufgrund der internen Fairness nicht für eine Patenschaft bewerben.

2.5
Mitglieder von Team-Sportarten (Bsp. Beach-Volleyball, Curling etc.) können sich analog den Einzelsportlern für eine Patenschaft bewerben. Bei der Patenschaftssuche wird angestrebt, alle Mitglieder eines Team zu berücksichtigen.

2.6
Nachwuchstalente von Sportarten, die nicht über ein von Swiss Olympic zertifiziertes Nachwuchskonzept verfügen, können sich auf eigene Initiative oder auf Initiative eines Paten für eine Patenschaft bewerben. Die Sporthilfe bzw. Swiss Olympic wird beim jeweiligen Sportverband den Nachweis einholen, dass der Bewerber zum Jugend- bzw. Juniorennationalkader gehört, was für eine Bewerbung zwingend der Fall sein muss.

2.7
In Einzelfällen und nach vorgängiger Absprache mit dem jeweiligen Sportverband kann die Sporthilfe ein Aufnahmegesuch in das Projekt „Patenschaften“ ausserhalb der eben beschriebenen Richtlinien bewilligen.

2.8
Ein Athlet, auch wenn er in verschiedenen Sportarten die Swiss Olympic Talents Card National vorweisen kann, kann sich nur einmal für eine Patenschaft bewerben. Dies gilt auch für Athleten, die in mehreren Sportarten eine Swiss Olympic Talents Card National besitzen.

3. Austritt aus dem Projekt „Patenschaften“
3.1
Der Austritt aus dem Projekt „Patenschaften“ erfolgt mit dem Verlust der Swiss Olympic Talents Cards, das heisst, mit dem Übertritt in das Elitealter. Diese Altersgrenze ist abhängig von der Sportart.

3.2
Bei Athleten, die über keinen Paten verfügen, wird das Datenblatt (und damit das Gesuch) am Auslaufdatum der Swiss Olympic Talents Cards, bzw. am Datum des Übertritts in die Elite aus dem Projekt „Patenschaften“ entfernt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Athlet nicht mehr für eine Patenschaft ausgewählt werden.

3.3
Verfügt ein Athlet über einen Paten, so kann diese Patenschaft bis maximal 1 Jahr über den Austritt aus dem Juniorenalter hinweg bestehen bleiben. Die Sporthilfe informiert Athlet und Pate rechtzeitig über das Ende der Patenschaft. Es steht dem Paten frei, den Athleten daraufhin weiter direkt zu unterstützen.

4. Aufnahme in das Projekt „Patenschaften“
4.1
Die Aufnahme in das Projekt „Patenschaften“ ist keine Garantie, dass ein Pate gefunden wird.

4.2
Für die Aufnahme in das Programm „Patenschaften“ muss der Athlet ein Datenblatt auf der Internetseite der Sporthilfe unter Angabe seiner Card-Nummer vollständig ausfüllen. Die Sporthilfe kontrolliert die Eingaben und bestätigt die Aufnahme.

4.3
Die öffentlichen Angaben auf dem Datenblatt sind auf der Internetseite des Projekts „Patenschaften“ für jedermann einsehbar.

4.4
Der Athlet zeichnet sich verantwortlich, dass seine Angaben korrekt sind und laufend aktualisiert werden.

5. Abschluss und Dauer einer Patenschaft
5.1
Eine natürliche Person oder eine Stiftung kann mehreren Athleten Pate sein.

5.2
Interessiert sich eine natürliche Person oder eine Stiftung für eine Patenschaft mit einem Athleten, so nimmt die Sporthilfe mit dem Bewerber Kontakt auf. Dieser hat das Recht, einen Paten abzulehnen. Ist der Athlet mit einer Patenschaft einverstanden, so geben die drei Parteien (Sporthilfe, Athlet, Pate) zur vorliegenden Charta ihr Einverständnis.

5.3
Das Patenschaftsjahr beginnt am ersten des Folgemonats der Zusage und dauert 1 Jahr.

5.4
Die Patenschaft wird stillschweigend für ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht eine der Parteien bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Patenschaftsjahrs diese schriftlich kündigt.
(Vergl. auch Punkt 3)

6. Kosten einer Patenschaft
6.1
Die Kosten für eine Patenschaft betragen CHF 2'500.-. Die Sporthilfe stellt diesen Betrag, aufgeteilt in untenstehende Teilbeträge, dem Paten in Rechnung.

6.2
Von diesem Betrag werden innerhalb von 10 Tagen  CHF 2'000.- von der Sporthilfe an den entsprechenden Athleten ausbezahlt.

6.3
CHF 300.- werden von der Sporthilfe für ihre normale Förderung (Verbandsbeiträge, individuelle Beiträge, Erfolgsbeiträge und Preisgelder) eingesetzt.

6.4
Der Unterstützungsbeitrag von folglich insgesamt CHF 2'300.- ist befreit von der Mehrwertsteuer und kann gemäss kantonalen Richtlinien steuerlich geltend gemacht werden.

6.5
CHF 200.- (inkl. MWST) müssen von der Sporthilfe für die administrativen Aufwendungen des Projekts „Patenschaften“ eingesetzt werden.

7. Was Pate und Athlet voneinander erwarten dürfen
7.1
Der Pate darf erwarten, dass
• er nach seiner Zahlung eine Verdankung durch seinen Athleten erhält und dieser damit den persönlichen Kontakt aufnimmt.
• er regelmässig über Wettkämpfe und Resultate etc. durch seinen Athleten informiert wird.
• sich sein Athlet bemüht, am Patenschafts-Event dabei zu sein
• sofern er dies wünscht, sich sein Athlet pro Patenschaftsjahr für mindestens einen halben Tag Zeit nimmt, ihn zu treffen. Das Festlegen des Zeitpunkts sowie der Dauer dieses Treffens, erfolgen in gegenseitiger Absprache unter Berücksichtigung des Wettkampf-, Trainings- und Ausbildungskalenders des Athleten. Der Athlet hat das Anrecht, sich allfällige Reisekosten, nach vorgängiger Absprache mit dem Paten, zurückerstatten zu lassen.
7.2
Der Pate darf nicht erwarten, dass:
• eine kommerzielle Verbindung (Sponsoring) besteht und der Athlet verpflichtet ist, Logos oder Schriftzüge des Paten bzw. seines Unternehmens zu tragen oder für Produkte aus dem Umfeld des Paten Werbung zu machen.
• der Athlet (Bild, Aussagen) für kommerzielle Zwecke (Werbung) eingesetzt werden kann.

7.3
Der Athlet darf erwarten, dass:
• er eine finanzielle Unterstützung von seinem Paten von CHF 2'000.- im Patenschaftsjahr erhält.
• ein persönlicher Kontakt zum Paten entsteht.
• sich sein Pate bemüht, am Patenschafts-Event dabei zu sein.

8. Die Rolle der Sporthilfe
8.1
Die Sporthilfe bildet die Schnittstelle zwischen Athlet und Pate. Sie zeichnet sich für die Projektorganisation verantwortlich und ist Anlaufstelle bei Anregungen, Fragen und Problemen.

8.2
Die Sporthilfe organisiert einmal jährlich den Patenschafts-Event (Abendveranstaltung) und lädt dafür ohne Kostenfolge Athlet und Pate ein. Das Datum wird frühzeitig bekannt gegeben.

8.3
Die Sporthilfe zeichnet sich für die Medienarbeit des Projekts „Patenschaften“ verantwortlich.

8.4
Die Sporthilfe stellt für die Phase nach dem Übertritt des Athleten in das Elitealter ihr Know-How für eine weitere Unterstützung des Paten (Individualsponsoring) zur Verfügung.

Leistungen der Sporthilfe an den Paten:
• Professionelle Abwicklung des Projekts
• Einladung an den Patenschafts-Event
• Zustellung der Sporthilfe Publikation „zoom“ (4xjährlich, Post) und Newsletter (monatlich, E-Mail)
• Auf Wunsch: Nennung des Paten (Vorname, Name, Titel, Firma) auf dem Internet-Datenblatt „seines“ Athleten

Leistungen der Sporthilfe an den Patenschaftsbewerber (Athleten):
• Systematische Präsentation der Bewerbung an potentielle Paten
• Professionelle Abwicklung des Projekts
• Vertrauliche Behandlung seiner Daten (ausgenommen öffentlicher Teil)
• Kontaktaufnahme vor der Verpflichtung eines Paten und damit die Möglichkeit, einen Paten abzulehnen
• Informationsfunktion

9. Schlussbemerkung
9.1
Pate und Athlet geben per E-Mail die Zustimmung zu dieser Charta.

9.2
Änderungen und Ergänzungen der Charta sind der Sporthilfe jederzeit vorbehalten.

9.3
Bei Unstimmigkeiten entscheidet die Sporthilfe in Endkompetenz aufgrund der vorliegenden Fakten.

Zürich/Genf, im Januar 2007

 

ZUM BEWERBUNGSPROZESS

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CHARTA
PATENSCHAFT
Portrait Xandi 08

Name Thalmann
Vorname Alexandra
Jahrgang 1992
Wohnort Schwarzsee
Sportart
Ski Alpin
Patenschaft  Ja